Das unternehmen, das in Berlin einen großteil des öffentlichen nahverkehrs betreibt, wird eigenartigerweise „Berliner Verkehrsbetriebe“ ausgeschrieben, aber BVG abgekürzt.
Nun habe ich in einem video über ein anderes thema einen aufkleber entdeckt, ist der echt?
(Screenshot)
Was ist denn mit denen passiert und was könnten wir gegen diese diskrimination tun? Wir sind sicher großteils keine Fußfetischist*innen (richtet sich der aufkleber nur an diese?), sondern tun nur etwas für unsere gesundheit und unser wohlbefinden.
Nun ist das nur ein aufkleber ohne rechtliche relevanz. Entscheidend sind die beförderungsbedingungen.
In der nutzungsordnung steht zum glück nichts über schuhe:
Habe ich irgendetwas übersehen oder kann ich solche aufkleber getrost ignorieren?
ich würde es mit der BVG direkt klären, allein schon wegen der Bezeichnung Fetischist*in. Allerdings denke ich, die BVG hat in ihren Fahrzeugen Hausrecht und kann sich darauf berufen. Bin mir aber nicht ganz sicher…
Begonnen hat der ganze „Spuk“ im Frühherbst des vorigen Jahres, als ein allseits bekannter Barfüssler, Ulrich aus Berlin, versuchte, ohne Schuhe, die er schon ewig nicht mehr trägt, zusammen mit einer Wandergruppe die Fähre, die jetzt mit diesem Aufkleber versehen ist, zu benutzen. Ihm wurde es drakonisch verwehrt. Nach diesbezüglicher Information durch ihn bin ich - als wie auch er - Ur-Berliner und Barfüssler ein Tag später vor Ort gewesen und wurde ebenso mit der Begründung abgelehnt, barfüssig das Schiff zu betreten, da die Hygiene wichtig wäre und Verletzungsgefahr besteht. Ulrich + ich haben daraufhin mit einem Politiker, der als Senator im Berliner Abgeordnetenhaus tätig war, Kontakt aufgenommen und konnten in seiner Bürgersprechstunde das Problem vortragen. Unser Anliegen wurde entgegen genommen, jedoch konnte ich nach einiger Zeit wieder am Fähranleger überprüfend feststellen, dass nichts passiert ist. In einem 2. Gespräch haben wir nochmals nachdrücklich darum gebeten, diesen Sachstand nun endlich wohlwollend zu klären und eine barfüssige Beförderung zukünftig möglich wird. Im August d.j. bin ich nun wieder mal dort gewesen, um zu prüfen, wie der Stand der Dinge ist + habe diesen button jetzt ebenfalls entdeckt - das war neu. Vom Schiffspersonal wurde mir zähneknirschend und sehr aggressiv dann mitgeteilt, dass eine Mitfahrt auf nackten Sohlen nun möglich ist, aber ich denke, dass haben sie nur zu mir gesagt, da sie mich ja schon zur Genüge kannten. Der Aufkleber besagt ja eindeutig was anderes.
Wir haben inzwischen erfahren, dass eine Reederei in Stralsund diese Fähre mit dem besagten Aufkleber im Auftrag der BVG für den Fährbetrieb bereitgestellt hat, wollen demnächst mit den Stralsundern schriftlichen Kontakt aufnehmen und fordern, dass dieser Aufkleber entfernt wird. Auch werden wir bei der nächsten Bürgersprechstunde des ehemaligen Finanzsenators im Berliner Senat uns noch einmal sehen lassen und über den aktuellen Stand der Angelegenheit berichten. Übrigens steht in keinem Personenbeförderungsgesetz, dass die Mitnahme von barfüssigen Fahrgästen auf Fähren nicht erlaubt ist und - sehr zum paradoxum - alle anderen Fähren der BVG im Raum Berlin keinerlei Einsprüche hatten, wenn man mit ihnen schuhlos mitfahren wollte. Wir haben das sehr sorgfältig überprüft.
Danke. Der aufkleber kommt, ohne dass irgendein kontext erwähnt wird, in diesem video bei 3:36 vor (das sich überwiegend darum dreht, dass die als öffentlich angekündigte präsentation des ICE L dann doch nur für eingeladene gäste war und anderen möglicherweise bewusst das fotografieren erschwert wurde …)
Ich erinnere mich an einen spaziergang mit einer barfußgruppe im südosten von Berlin, wo wir völlig unproblematisch auch mit einer fähre mitfahren konnten. Aber es ist gut, wenn das keine unternehmensweite policy ist. Mir kam schon die idee, eine serie fake-aufkleber im BVG-design aufzulegen „auch hier ist barfuß erlaubt, angenehm und gesund“ oder so …
Dass das thema im gesetz nicht vorkommt, ist auch mein stand, allerdings gibt es immer wieder mal beförderungsunternehmer (auch in verbundverkehren), die sich auf ihr hausrecht herausreden, selbst wenn sie keine passage ihrer beförderungsbedingungen zitieren können.
Schlecht wäre, wenn ab und zu barfuß reisende fahrgäste zu der idee führen „da fehlt noch ein Verbot“ … wenn diese sonst kein problem machen, gäbe es wahrlich wichtigere dinge, um die sich ein verkehrsbetrieb zu kümmern hätte.
Laut den weiter oben verlinkten bei Betreten des Areals automatisch akzeptierten Bedingungen (Unwissenheit schützt anscheinend echt nicht vor Bestrafung) ist das Fottografieren und Filmen auch für Privatpersonen verboten (ob dort wohl schon Selfiegeräte beschlagnahmt wurden?).
Da der gelbe Sticker auf einer Fähre ist, möchte ich daran erinnern, was ich lernte, damals als es darum ging ertrinkende aus dem Wasser zu retten: als erstes Schuhe ausziehen, bevor man sich ins Wasser begibt… Wer barfuss ist, gewinnt im Ernstfall wichtige Sekunden.
Vielleicht hat sich jemand von den Kleberinitianten einst im Raum geirrt oder ein Treffen falsch interpretiert:
So ein umfassendes fotoverbot (während gleichzeitig einer umfassenden videoüberwachung zugestimmt werden muss) halte ich in einem zeitalter, wo jede(r) ein fotohandy mitführt und gerne nutzt, für realitätsfremd und überzogen. So lange keine persönlichkeitsrechte der abgebildeten personen betroffen sind, sehe ich keine probleme. Die verlinkte seite zur foto- und drehanfrage scheint eher von professionellen großproduktionen auszugehen …