Öffentliches Barfußlaufen - ein „Vergehen“?

Heute in der ARD-Vorabendsendung „Quizduell Olymp“ kam folgende Frage: Welches dieser „Vergehen“ ist NICHT mit einem Bußgeld belegt? (o.ä.), mit folgenden vier Antwortmöglichkeiten:

  • Schräg die Straße überqueren
  • Freihändig radfahren
  • Auf öffentlichen Wegen barfuß laufen
  • Ein Cabrio mit offenem Verdeck parken

Die Kandidaten waren unsicher und tippten aufs Cabrio, richtig war natürlich die dritte Antwort „Barfußlaufen“.

Schade einerseits, dass unsere Leidenschaft überhaupt in den Kontext eines „Vergehens“ (wenn auch in Häkchen) gesetzt wurde, schön aber andererseits die korrekte Auflösung, die der Moderatorin offensichtlich gut gefiel: Sie ermunterte das Publikum ausdrücklich mit der abschließenden Feststellung, dass man also problemlos überall barfuß laufen dürfe.

Gruß, Mike

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Etwas schade ja, weil vermutlich bei den meisten Zuschauern nur vergehen und BF im Gedächtnis bleiben😞

Allerdings erschließt sich mir auch nicht, warum „Schräg über die Straße gehen“ und ein „Cabriolet mit offenem Verdeck parken“ ein Vergehen mit Bußgeld sein sollte… :thinking:.
Ersteres vielleicht ein schlechtes Beispiel für Kinder und zweites ziemlich doof bei Wertsachen im Auto, aber Bußgeld?
Ich habe vorhin auf dem Bürgersteig barfuß mit der Akkusense Unkraut gemäht.
Zum Glück kam kein Polizist vorbei, sonst hätte ich vielleicht ein Bußgeld (Fussgeld?) wegen versuchter öffentlicher Verstümmelung erhalten :flushed_face::rofl:

Die Strasse ist auf dem kürzest möglichen Weg zu queren. (Klugscheiss)
Als Automobilist sehe ich leider manchmal Leute, welche mehr als eine Lastwagenlänge inkl. Anhänger in Anspruch nehmen, um die Strasse zu queren. Da ich erst weiterfahren darf, nachdem die Person die Strasse komplett überquert hat, dürft ihr gerne die Zusatzwartezeit berechnen.
:grin:

Da Fahrzeuge grundsätzlich komplett verschlossen zu parkieren sind, ist halt ein offenes Cabriolet nicht korrekt.
Falls zum Beispiel ein Tier ins Auto springen würde und sich am Gangwahlhebel den Rücken kratzt, könnte der Gang herausgedrückt werden und dadurch das Fahrzeug unbeaufsichtigt in Bewegung geraten, Personen- und Sachschäden wären nicht ausgeschlossen.
Ich habe ja schon davon gehört, dass es tatsächlich Leute geben soll, welche nicht vor jedem Verlassen des Fahrzeugs die Feststellbremse betätigen… :thinking:
Ausserdem kommt beim offenen Cabrio noch die Versicherungsfrage obendrauf, falls etwas aus dem abgeschlossenen Fahrzeug entwendet würde.
Mein bequemes Erinnerungsvermögen meint zwar ,dass es reichen würde die Scheiben hochzufahren und die Türen zu verriegeln, allerdings könnte dies auch Länderspezifisch anderst gehandhabt werden.

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Hallo nochmal,

hab mir die Frage nochmal genau angeschaut, siehe Team 'Schauspiel' gegen den Quizduell-Olymp - hier anschauen, ab Minute 36). Sie lautete: Bei welchem „Vergehen“ ist kein Bußgeld vorgesehen? Die Gänsefüßchen deuten schon an, dass es sich eher um lässliche Sünden als um echte Straftaten handelt. Dass es nicht das Barfußlaufen sein kann, wusste ich sofort, war aber dennoch erstaunt, dass es für die anderen drei wohl tatsächlich Bußgelder geben kann, wenn es auch in der Praxis nur selten vorkommen dürfte.

Schräges Überqueren der Straße zu Fuß
Wie @Adi schon schrieb, muss eine Straße auf kürzestem Weg überquert werden, um Gefahren zu minimieren - siehe Bußgeldkatalog für Fußgänger 2025 - Regeln im Straßenverkehr.

Freihändiges Fahrradfahren
Gemäß Regeln fürs Fahrrad laut StVO: Verkehrszeichen und Co. kann das 5 Euro kosten …

Parken eines Cabrios mit offenem Verdeck
Laut Straßenverkehrsordnung sind „Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, siehe § 14 StVO 2013 - Einzelnorm. Das gilt übrigens auch schon für offene Fenster und kann mit 15 Euro geahndet werden.

Schön jedenfalls, dass unsere Leidenschaft des Schuhverzichts in all den offiziellen Bestimmungen unseres schönen, aber regulierungswütigen Landes nirgends kritisch gewürdigt wird - oder kennt hier jemand eine Bestimmung, die sich nicht nur aus dem Hausrecht einzelner Einrichtungen ergibt?

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Danke für die Erklärungen :+1:.
Irgendwie weiß man sowas ja , denkt aber vermutlich kaum daran, weil es sicher kaum mal geahndet wird.
Die „schrägen“ Fußgänger sind mir als Autofahrer noch nicht so aufgefallen, vermutlich, weil man hier auf dem Land meist genug Platz hat, um die herumzufahren :thinking::woozy_face:

Ich finde die Frage ganz gut und es zeigt den Leuten, dass man in der Öffentlichkeit barfuss laufen darf! Wenn nur schon 2-3 Zuschauer deswegen auf die Idee kommen oder dadurch erinnert wurden, es mal zu versuchen, ist das ja schon top. Dieser Wunsch ist bestimmt nicht unrealistisch, denn gemäss Wikipedia haben die Sendung durchschnittlich gestern 1.999 Mio. Zuschauer gesehen. Insofern: Daumen hoch! :+1:

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