Wie geht ihr mit Abweisungen um?

In der Kathedrale wurde ich lediglich darauf hingewiesen, dass ich meine Kopfbedeckung abnehmen soll. Für meine Füße hat sich niemand interessiert.

Da kannst du mal sehen …

Nicht nur die Türsteher sind unterschiedlich drauf - auch die Götter.
Mal muss man den Kopf bedecken, dann wieder nicht…

Bei manchen muss man die Schuhe ausziehen, bei anderen wiederum anlassen.
Und das Bodenpersonal erwartet dann unter Umständen auch noch das Gegenteil, obwohl doch nicht nur die Aussage („Ziehe deine Schuhe aus…“), sondern sogar die Darstellungen diverser Prominenter im Hause eindeutig sind.

Ich denke, es machen weder der Hut noch die Schuhe, sondern die innere Einstellung den Respekt aus. Die ich dann auch ausstrahle.
(Mit dieser bin ich übrigens letztes Jahr sogar barfuß bei Gericht erschienen [1] - und niemanden hat es gestört!)

Auch wenn z. B. Krawattenträger noch fest an textile Seriositätssymbole glauben.
Ich würde mein Geld bedenkenlos bei einem barfüßigen Bankangestellten anlegen.
Leider ist mir diese Spezies noch nie begegnet.


  1. Nicht als Angeklagter, auf diese Feststellung lege ich grössten Wert ! :wink: ↩︎

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Hallo Manfred,
bei uns gilt ja die Unschuldsvermutung.
Als unschuldig angeklagter vor Gericht zu erscheinen wäre an sich noch kein Makel…
Theoretisch natürlich nur. :face_with_symbols_over_mouth:
Und auch nur, wenn man den Gerichtssaal mit einem ordentlichen Freispruch wieder verlässt.

Leider bin ich nicht gänzlich sicher, dass barfüßige Angeklagte und solche mit Krawatte und Lackschuhen immer gleich behandelt werden.
Barfüßige Kunden und solche mit Lackschuhen, mit dieser Tatsache müssen wir umgehen, werden es nicht.

Die Chancen, vor Gericht gleich behandet zu werden, halte ich aber für deutlich größer.
(Vielleicht ist hier auch der Wunsch ein wenig Mutter des Gedankens)

Nun ja, ich vermute, dass die Delikte eines Anzugträgers sich auch in anderen Dimensionen bewegen als die eines Barfüßers :wink:

Aber ein Barfüßer, der Steuern im siebenstelligen Bereich hinterzogen hätte, der würde sich bestimmt auch in der Presse wieder finden.

Bei einem Barfüßer würde eine Geldstrafe vielleicht sogar geringer ausfallen falls das Gericht daraus falsche Schlüsse im Hinblick auf die Finanzkraft des Verurteilten ziehen würde ? :wink:

Btw: Ich habe vor 10 Tagen übrigens ein neues Auto gekauft - meine Füße waren dabei nicht einen Augenblick Thema oder auch nur besonderer Blicke gewürdigt worden.

Ein Autohaus einer anderen Marke hatte vor 13 Jahren allerdings genau aus dem Grund ein Geschäft verpasst. Nach einem sehr abwertenden Blick wurde ich dann zwar misstrauisch aus der Ferne dabei beobachtet, wie ich die Ausstellung besichtigte, ansonsten aber geflissentlich ignoriert. Obwohl ich eigentlich deutlich Blickkontakt zu dem Verkäufer suchte.

Ich konnte es mir aber später nicht verkneifen mit dem damals dann alternativ gewählten Neufahrzeug mal dort wieder vorbei zu fahren und aufs geschäftsschädigende Verhalten hinzuweisen zu machen…

Die (betretene) Reaktion: „Man weiß ja nie wer hier alles so reinkommt…“

Ja, eben - manchmal sogar potentielle Autokäufer. Diesen Händler gibt es aber inzwischen nicht mehr und ich vermute dass es nicht nur barfüßige Kunden waren die das verursacht haben.

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