Anschiss im Supermarkt, schriftlicher Protest sinnvoll?

Vorhin im Supermarkt: Ein junger Kunde barfuß, ein Mitarbeiter springt herbei und schnauzt ihn an, er solle sofort seine Schuhe anziehen, es lägen überall Scherben und Dreck herum. Der junge Mann ist der Aufforderung nicht nachgekommen.

Mir ist das letztes Jahr bei einem großen Elektro-Händler auch passiert (ohne Begründung). Ich habe darauf die Konzernzentrale angeschrieben, aber in der Sache keine Antwort erhalten.

Ist es sinnvoll, die Konzernzentrale des Supermarkts anzuschreiben, oder ist das in unserem Sinne kontraproduktiv?

Welche Erfahrungen, welche Meinung habt Ihr?

2 „Gefällt mir“

Ehrlich gesagt nicht wirklich.

1 „Gefällt mir“

Kontraproduktiv wird es nicht sein. Und wahrscheinlich auch nicht produktiv.

Entweder verweist man auf das Hausrecht oder Unfallverhütungsvorschriften. Letztlich hat jeder Filialeiter das Recht, sein eigenes Hausrecht zu formulieren und umzusetzen.

Also atme tief ein, atme aus….

4 „Gefällt mir“

Ich sehe es auch so, wird dir vermutlich nicht viel bringen. Weil jeder von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann und ggf auch wird.

Tut mir zwar leid für dich das du schlechte Erfahrungen sammeln durftest, ich würde diese einfach unter dem Punkt abhacken.

2 „Gefällt mir“

Hi -

das ist immer sinnvoll, wenngleich auch mit gewissem Aufwand des Hin-+Herschreibens verbunden. Meine ähnlichen Erfahrungen in 2 Fällen waren beide erfolgreich.

1 „Gefällt mir“

Ich hatte das letztes Jahr bei Rewe in Berlin. Hab mich schriftlich beschwert und eine ausführliche Entschuldigung bekommen mit der Zusicherung, dass die Mitarbeiter nochmals geschult werden, dass barfuß einkaufen kein Problem darstellt. Also auf jeden Fall machen!

5 „Gefällt mir“

Also wenn, dann wurde ich immer freundlich angesprochen. Ich erwiderte inhaltlich, dass es mir bewusst ist auf eigenes Risiko Barfuß im Getränkemarkt zu sein. Das hat bis jetzt immer genügt.:blush::footprints:

5 „Gefällt mir“

Es wird die Konzernleitung sicher interessieren, dass eine ihrer Filialen derart verdreckt und mit Scherben übersäht ist, dass Mitarbeiter sich bemüßigt fühlen, die Kunden zu warnen, statt den Saustall mal zu putzen …

4 „Gefällt mir“

Ich möchte das Gesicht des Filialleiters sehen, wenn man erwidert „dann Putz deinen Saustall“:joy::joy:

3 „Gefällt mir“

In dieser Angelegenheit etwas zu schreiben, kann kein Fehler sein. Wenn niemand etwas schreibt, wird davon ausgegangen, dass man dieses Vorgehen begrüßen würde.

1 „Gefällt mir“

Wie gefährlich für kleine Kinder (in Schuhen), wenn die hinfallen und sich die Hände aufschneiden!
Und der Dreck fliegt dann beim Gehen vermutlich auf das offene Obst? Eklig!

Kurze Rückmeldung: Vielen Dank :growing_heart: für Eure Antworten! Da ist ja allerhand, was ich aufgreifen kann. Ich werde voraussichtlich irgendwas formulieren, daß es dem Supermarkt nicht schaden kann, wenn die Mitarbeiter etwas gelassener mit den Kunden umgehen und daß die Begündung, der Boden sei ungeputzt, riskant ist, weil sie kein gutes Licht auf den Supi wirft.

4 „Gefällt mir“

Ich würde empfehlen, eine zurückweisung niemals unwidersprochen zu lassen, weil es sich immer lohnt, selbst dann wenn man (unmittelbar) den kürzeren zieht.

Bullies (und selbsternannte schuhpolizisten sind genau solche) merken sich aus welcher richtung sie gegenwind bekommen und suchen sich für die zukunft leichtere opfer. Daher lohnt sich widerstand immer auch wenn man ein zunächst ein blaues auge bekommt.

Sehr oft handelt der selbsternannte schuhpolizist auf eigene faust ohne die deckung der geschäftsleitung/der konzernleitung.

Im barefoot subreddit können sie ein lied davon singen. In den USA mit ihrer eigenwilligen „no shoes, no service“ kultur ist das nochmal eine schwierigkeitsstufe härter. Und hier wird eben sehr oft berichtet, dass eine beschwerde gegenüber „corporate“ oder auch einfach nur der ruf nach dem manager den gewünschten effekt hat, den schuhpolizisten in die schranken zu weisen. Beispiel:

https://www.reddit.com/r/barefoot/comments/1mnjd0f/dont_be_afraid_to_email_corporate_businesses/

EDIT: (TL;DR)
Es geht bei der beschwerde nicht darum, dass der besitzer/betreiber nicht das theoretische recht hätte, barfüßige kunden aus seinem laden auszuschließen. Hier geht es darum, dass vereinzelte mitarbeiter oft nur aufgrund ihrer eigenen, verinnerlichten vorurteile gegen barfüßigkeit der fiktion unterliegen, sie hätten das mandat vom besitzer/betreiber gegen barfüßige kunden vorzugehen obwohl dies gar nicht der fall ist und der besitzer/betreiber selbst völlig cool wäre. Deswegen lohnt immer eine schriftliche eingabe um das klarzustellen.

Es ist im Gesetz ganz klar geregelt. Es gilt IMMER das s.g. private Hausrecht. Wenn der Besitzer bzw. der Mitarbeiter (der im für den Besitzer spricht) des Inhaber auffordert Schuhe zu tragen, kann er das. Wenn man dem nicht nach kommt, kann man des Hauses verwiesen und sogar ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Das ist leider so.

Anders sieht es im öffentlich Raum aus. Niemand kann einem verbieten z.b. auf den Gehweg oder Strasse barfuß zu laufen.

Barfüssigkeit ist wird in unserer Gesellschaft nicht als normaler Zustand im Alltag in der Regel akzeptiert. Außerhalb von Schwimmbad und Graswiese, ist es schwer akzeptiert zu werden.

Es gibt allerdings ein Schlupfloch, wenn auch eingeschränkt. So bald ein (zwingender) medizinischer Aspekt ins Spiel kommt, kann man sich unter Umständen wehren.
Man braucht ein Gutachten vom einem Arzt, der bescheinigt, dass das Barfußlaufen aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Es kann viele Gründe geben. Bandscheibenvorfall, Athrose in den Knien usw. Das kann man dann vorlegen.

Damit hat man schon mal was in den Händen. Das z.B. in Verbindung mit einem Schwerbindertenausweis (mindestens 40%), kann Wunder wirken und Türen öffnen.

Einen rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Man ist IMMER auf das Wohlwollen andere angewiesen.

4 „Gefällt mir“

Das sogenannte Hausrecht, hinter dem sich hier alle verstecken, ist kein Freifahrtsschein für Willkür, es gilt nämlich nur, wenn es die Rechte eines anderen nicht einschränkt, und das ist nunmal bei und der Fall.

Ich würde lautstark protestieren und wenn das Wort Diskreminierung fällt ist meist sehr schnell Ruhe

2 „Gefällt mir“

Ich habe einen Entwurf absendefertig, möchte aber noch einmal darüber schlafen. Das hat sich bei mir bewährt.

2 „Gefällt mir“

Hallo zusammen,

ich verfolge die Diskussion hier aufmerksam und möchte einmal ein wenig „juristisches Adrenalin“ aus der Sache nehmen, bevor hier Briefe aufgesetzt werden, die rechtlich leider auf sehr wackligen Beinen stehen.

1. Das Hausrecht ist ein starkes Werkzeug Ein Supermarktbetreiber ist ein privater Unternehmer. Über sein Hausrecht (§ 903, § 1004 BGB) kann er grundsätzlich festlegen, unter welchen Bedingungen er seine Räumlichkeiten für den Publikumsverkehr öffnet. Dazu gehört leider auch eine Kleiderordnung. Wenn der Betreiber „Schuhpflicht“ vorschreibt, ist das sein gutes Recht – so wie ein Restaurant ein Sakko oder ein Club bestimmte Schuhe verlangen kann.

2. Warum „Diskriminierung“ hier meist das falsche Wort ist Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligung aufgrund ganz bestimmter Merkmale: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität oder Behinderung.

  • Lifestyle-Barfüßigkeit (auch wenn sie aus tiefer Überzeugung geschieht) fällt unter keines dieser Merkmale.
  • Ein Hausverbot für Barfüßer ist für den Betreiber rechtlich so lange unproblematisch, wie er nicht gegen eines der oben genannten Schutzmerkmale verstößt. Wer hier mit „Diskriminierung“ argumentiert, wird bei der Rechtsabteilung des Supermarktes leider nur ein müdes Lächeln ernten.

3. Die Gefahr falscher Hoffnungen Wenn wir so tun, als gäbe es ein allgemeines Recht auf Barfüßigkeit im Supermarkt, das über dem Hausrecht steht, erwecken wir falsche Hoffnungen. Das führt nur dazu, dass Leute in Konflikte rennen, die sie rechtlich nicht gewinnen können. Eine Aufforderung, das Haus zu verlassen, ist Folge des Hausrechts – wer sich wehrt, riskiert im schlimmsten Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.

Mein Rat: Ein „Beschwerdebrief wegen Diskriminierung“ wird hier nichts bringen, außer die Fronten zu verhärten. Wenn man protestiert, dann sollte man es auf der sachlichen Ebene tun: Als zahlender, gepflegter Kunde, dem ein entspanntes Einkaufserlebnis wichtig ist und der keinen Schmutz oder Verletzungsgefahren verursacht.

Wir sollten Barfüßigkeit als das vertreten, was es für die meisten hier ist: Ein Gewinn an Lebensqualität. Aber wir sollten nicht so tun, als hätten wir einen Rechtsanspruch darauf, die Regeln eines privaten Hausherrn zu ignorieren.

Bleibt sachlich – das bringt uns als Gemeinschaft weiter.

Euer Jay Barefoot

8 „Gefällt mir“

Danke Jay, für diese Ergänzung!

Hier mein Entwurf, Stand jetzt, 13.4., 2145h

Sehr geehrte Damen und Herren

Vorigen Freitag, den 10.4., etwa zwischen < Uhrzeit > und < Uhrzeit > war ich in der < Filiale > einkaufen, als mir ein junger Mann auffiel, der barfuß und in Sportkleidung ebenfalls am Einkaufen war.

Im selben Moment fiel er auch einem Ihrer Mitarbeiter auf, der ihn unangenehm barsch aufforderte, SOFORT seine Schuhe anzuziehen. Auf die Frage des Kunden, warum, kam die Antwort, es könnten „Scherben herumliegen sowie sonstiger Dreck“. Der Kunde ist nicht darauf eingegangen, sondern hat die Filiale verlassen.

Da ich selbst einen weitgehend barfüßigen Lebensstil pflege, war ich in der Vergangenheit auch schon mehrfach barfuß in dieser Filiale, ohne daß es jemals Ärger gegeben hat.

Ich wüßte daher gerne, ob sich die Handhabung bei < Firma > geändert hat.

Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn man die Mitarbeiter der genannten Filiale bitten könnte, etwas gelassener mit den Kunden umzugehen.

Eine kleine amüsierte Anmerkung noch: Das Argument, die eigene Filiale sei nicht ausreichend sauber, hätte ich nicht verwendet.

Über eine kurze Antwort von Ihnen würde ich mich freuen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen von einem langjährigen und zufriedenen < Firma > -Kunden

< Name, Anschrift, undsoweiter… >

Ich zögere noch, den Text überhaupt abzusenden, vielleicht ist es einfach besser, die Angelegenheit in der Grauzone zu lassen, da eine Festlegung der Betreiber für uns nur nachteilig sein kann.

1 „Gefällt mir“

Nachdem ich schon mindestens 2 Jahre barfuß in einem unserer Supermärkte im Ort unterwegs war ist es mir ganz plötzlich passiert…
Ich stehe tief in Gedanken versunken in einer langen Reihe vor einer Kasse, als plötzlichen jemand von der Seiten lospoltert: „So können Sie hier aber nicht rumlaufen!!!“ Ich brauchte ein paar Sekunden um zu realisieren, dass ich gemeint war.
Ich fragte verdutzt: „Wieso??“
Der Mitarbeiter schaut mich ganz verständnislos an und blickt dann runter auf meine Füße. Da habe ich erst kapiert, dass er (nach Jahren) zum ersten Mal bemerkt hat, dass ich keine Schuhe trage.
Seine Antwort: „Aus hygienischen Gründen!“ Ich bin heute noch stolz auf meine Antwort :rofl:: „Dann glauben Sie allen Ernstes, dass ich, die ich mir mehrmals am Tag meine Füße wasche, unhygienischere Füße habe, als die Schuhe der Kunden um mich herum?“ Alle in der Schlange vor und hinter mir hörten dem Dialog aufmerksam zu.
Der Mitarbeiter war so überrascht und perplex, dass er ganz schnell das Weite suchte​:sweat_smile:
Mittlerweile grüßen wir uns ganz freundlich wenn wir uns sehen :star_struck:

Ich denke auch nicht, dass es was nützt wenn man an die Konzerzemtrale schreibt. Vor Ort mit den Menschen reden bringt da mehr. Oder eben Argumente „parat“ haben.

Wenn Kellner im Hotelrestaurant auf mich zukommen, dass es gefährlich sei (wegen Scherben z.B.) barfuß zu sein bedanke ich mich immer seeeehr herzlich für ihre Fürsorge!!! Und versichere, dass ich aufpasse. Ging bisher auch immer problemlos :heart_eyes:

7 „Gefällt mir“

Beeindruckende Geschichte!

Nach 2 Jahren!

1 „Gefällt mir“