Ich würde an dieser noch etwas ergänzen wollen:
Die BG interessiert nur für das innenverhätnis zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer bei abhängig beschäftigten; oder alternativ für diejenigen,für die die BG im falle eines arbeitsunfalls die kosten zu tragen hätte.
Konstruiertes beispiel: Ein selbstständiger LKW fahrer mit seinem eigenen fahrzeug würde von den regelungen der BG IMHO nicht betroffen sein, und könnte in seinem LKW soviel barfuß fahren wie er wollte.
Noch ein punkt auf der liste, warum selbstständig geiler ist als angestellt …