Das würde in dem Fall, in dem man selbst die Firma auf jeden Fall verlassen möchte und dabei noch möglichst viel Abfindung erhalten möchte, durchaus Sinn ergeben. Es gibt Kanzleien, die speziell für diese Situation Dienstleitungen anbieten.
Hallo Daniel,
vor etlichen Jahren hatte ich beruflich ähnliche Probleme. Mir hat damals der Betriebsrat sehr geholfen: Hast du den Kontakt zu eurer Arbeitnehmervertretung gesucht?
Zum Thema geschlossene Schuhe: Es gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierung wegen Alter, sexueller Ausrichtung, Religion, Herkunft etc. klar verbietet, erst recht durch eine Betriebsleitung gegenüber ihren abhängig Beschäftigten. In deinem Fall könntest du mit Hinweis auf geschlechtsbezogene Diskriminierung dahingehend argumentieren, dass du nur dann zum Tragen geschlossener Schuhe verpflichtet werden kannst, wenn das auch für das weibliche Personal gilt, und zwar im ganzen Jahr. Und in jedem Fall würde ich auf einer schriftlichen Anweisung bestehen oder mir ein entsprechendes Gesprächsprotokoll gegenzeichnen lassen, manche rudern dann sehr schnell zurück.
Ob das für dich passt, weiß ich natürlich nicht. Es kommt auch auf weitere Umstände an, z.B. deine Stellung im Betrieb, ob du häufig Kundenkontakt hast oder das Unternehmen nach außen repräsentierst, ob bei euch Uniformen üblich sind etc. Dein direkter Vorgesetzter hat viel Einfluss, deine bisherige Beschäftigungsdauer spielt eine Rolle sowie auch die Art der übrigen Vorwürfe: Vielleicht dient deine „mangelhafte“ Fußbekleidung nur als Vorwand?
Gruß, Mike
Ich möchte hier nicht als Spielverderber da stehen, doch es muss ganz klar klargestellt werden, hier greift KEIN Gesetz! Das AGG nur wenn Diskriminierung wegen Alter, sexueller Ausrichtung, Religion, Herkunft, Behinderung etc. vorliegt.
Alles andere ist NICHT per Gesetz abgedeckt. In einem Betrieb mit Betriebsrat und oder SBV (Schwerbehindertenvertreter) gibt es allerdings unter gewissen Umständen Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
Dazu muss der Betrieb auch einen Betriebsrat eingeführt haben. Am besten mit der Option Betriebsratsvereinbarungen aushandeln zu können.
In der Regel muss der Betrieb genügend Arbeitnehmer haben. Einfach ausgedrückt, je größer der Betrieb, desto mehr kann der Betriebsrat für die Arbeitnehmer machen.
Ich selbst bin über den Betriebsrat bzw. SBV gegangen und darf uneingeschränkt barfuß arbeiten. Weiter will ich dazu nicht eingehen. Ich will lediglich mitteilen, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich barfuß seine Arbeit nachzugehen und dies auch rechtlich durchzusetzen.
Allerdings ist dies IMMER von der individuellen Situation abhängig!
Mein Rat an @DSV: Solltest du einen Betriebsrat in deinem Betrieb haben, wende dich unbedingt an ihn. Er kann vielleicht unterstützen. Garantiert ist es jedoch nicht.
Vielleicht könnte man dagegen vorgehen. Möglicherweise hat sich Person, die die Beschwerde abgab, wegen übler Nachrede strafbar gemacht.
Hallo allseits,
ich muss erstmal deaskalierend versuchen, die Dinge einzufangen und mich den Dingen erstmal fügen, sonst mache ich eine Kündigung nur noch wahrscheinlicher. Mein einziges bisschen Freiheit was ich viellleicht wahren kann, ist das ich den Weg zu Arbeit ggf barfuß mache, und erst nach Ankunft auf der Arbeit wechsle, selbst da bin ich noch im Graubereich, weil ja Arbeitswege eigentlich über den Arbeitgeber versichert sind, im Prinzip bleibt nur sämtliche Arbeitswege als Privatgänge zu deklarieren, und sollte mir jemals am Arbeitsweg was passieren, das nie über den Durchgangsartz und co zu lassen, sondern immer als Unfall in der Freizeit zu deklarieren. Bei der anderen Sache möchte ich nicht viel dazu zu schreiben, nur soviel, das ich mich da in gewisser weise verbabbelt habe und so die Situation erzeugt habe, weswegen ich da auch nicht scharf schießen darf, sondern nur Schadenbegrenzung versuchen kann, und hoffen muss, das meine nun extreme Angreifbarkeit keiner zu seinem eigenen Vorteil gegen mich ausnutzt.
Gruß Daniel
@DSV: Du hast mein volles Mitgefühl, und ich hoffe für dich, dass sich die Situation noch zum Besseren wendet. Du schreibst in deinem Profil was von „Fahrdienstleiter bei der DB“: In diesem Konzern gibt es ganz sicher eine für dich zuständige Arbeitnehmervertretung.
Das vertrauliche Zuziehen des Betriebs- oder Personalrats ist gemäß Betriebsverfassungsgesetz dein Recht und darf dir auf keinen Fall negativ angelastet werden.
@JayBarefoot: Danke für deine Ergänzung. Nur um es klarzustellen: Natürlich gibt es kein Gesetz, das einen Anspruch auf betriebliche Barfüßigkeit begründet. Das AGG kann jedoch in Fällen helfen, bei denen einem Mann andere Vorschriften gemacht werden als einer Frau in gleicher Position, denn das ist Diskriminierung wegen des Geschlechts, und Daniel beklagte, dass ihm geschlossene Schuhe vorgeschrieben werden.
Da offene Damenschuhe hierzulande zumindest im Sommer die Regel sind und in aller Regel auch beruflich toleriert werden, darf man einem Mann nicht allein deshalb das Tragen von Sandalen o.ä. verwehren, weil er keine Frau ist. Derartige Anweisungen gelten somit für alle oder für keinen: Google mal die Stichworte „AGG Kleiderordnung“.
Nochmals Gruß
Mike
@Mikof Ich wollte nur nicht falsche Erwartungen wecken. Die Gesetze sind leider nicht für Barfüssigkeit vorgesehen. Dennoch rate ich @DSV dringend sich vom Betriebsrat beraten zu lassen. Er kann unter Umständen helfen.
So war es bei mir in der Arbeit. Ich mir wurde vom Betriebsrat empfohlen mich an den SBV (Schwerbehindertenvertreter) zu wenden. Ich hatte damals nicht einmal ein Schwerbehindertenausweis. An sowas dachte ich gar nicht. Das kamm erst viel später. Trotzdem konnte der SBV über eine Vereinbarung meine Barfüssigkeit beim Betrieb durchsetzen. Es gab vor allem Bedenken aus Sicherheitsgründen. Da ich jedoch fast ausschließlich im einem ganz normal Büro arbeite und zu 70% Home-Office, konnte sich der SBV durchsetzen.
Das ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und lässt sich nicht pauschaliesieren.
Als erstes darf man nicht ein einem Sicherheitsgefährdeten Bereich arbeiten. Werkstatt, Produktion usw. Dann darf es keine Wirkung nach Außen geben, als keine Kundenkontakt, Arbeiten in der Öffentlichkeit usw. Dann dürfen keine hygienische Vorschriften in die Quere kommen, wie in einer Küche oder Ähnliches.
Wenn diese 3 Punkte erfüllt sind, gibt es ein mögliche Chance über den Betriebsrat das Barfußverbot infrage zu stellen.
Dann ist zu klären ob tatsächlich eine Art der Diskriminierung oder Benachteiligung Aufgrund des Barfußlaufens vorliegt, weil von einer möglichen Kündigung gesprochen wurde.
Wie gesagt, ich rate @DSV dringend einen Betriebsrat aufzusuchen.
Mehr kann ich nicht dazu schreiben.
Hallo allseits,
ich muss es vielleicht klarstellen, wenn man sich meiner Entledigt, danmn wäre die Barfüßigkeit nur ein Punkt, der dann eben „auch“ mit reinspielt, die andere Sache, wo sich über mich beschwert wird, ist hingegen aus meiner Sicht das größere Problem, und das schätze ich als gefährlicher ein. Kurz: Um die wogen zu beruhigen, muss ich die jetzt erstmal gewinnen lassen, und die bislang genossenen Freiheiten sein lassen, weil je mehr ich in der nächsten zeit mit irgendwas auffalle, um zu schlimmer.
Und ja der Punkt, das man mir mit Vorschriften belegen kann, das weder offene Schuhe noch barfuß dort wo ich arbeite zulässig sind, ist leider so, von daher erwarte ich da vo Betriebsrat auch nicht viel mehr, als, „da können wir auch nichts machen“. Das es, wenn es zur Kündigung käme kämpfen muss (alleine schon des Arbeitslosengeldes halber), ist mir bekannt, aber im Moment hoffe ich noch, an diesem Schicksal vorbei zu schrammen, wenngleich ich es als worst-case-Szenario auf den Schirm habe, weil ich immer erstmal vom schlimmsten ausgehe, wie eine Sache endet. Ich werde all eure Ratschläge im Hinterkopf behalten, aber werde erstmal versuchen, normale Schadenbegrenzen zu erreichen. Auch wenn das heißt, dann nur noch in meiner Freizeit barfuß sein zu können, sodass einige der Ziele die ich barfuß erreichen wollte jetzt in noch fernere Zukunft gerückt sind. Leider.
Gruß Daniel
Dann rate ich dir erst recht beim Betriebsrat dich beraten zu lassen. Wenn du bereits gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheiten vorzuweisen hast, würde ich dir raten auch den SBV aufzusuchen. Möglicherweise könntest du beim ZBFS einen Schwerbehindertenantrag stellen. Wenn diese gewährt wird, kommst du in den Genuß eines besonderen Kündigungschutz und weitere Vorteile für den Arbeitnehmer. Du kannst mich gerne per PN kontaktieren, falls du weitere Informationen haben möchtest.